Termine

Entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung werden für die Benutzungsgebühren Vorauszahlungen erhoben. Sie richten sich nach der Höhe der Abrechnung des Vorjahres.

Bei der erstmaligen Festsetzung einer Vorauszahlung wird ein Verbrauch von 40 m³ pro Person und Jahr zugrunde gelegt.

Diese Vorauszahlungen werden wie folgt fällig:
Nach der endgültigen Abrechnung ab 5. April – 5. Dezember in 9 monatlichen Raten.

Die Wasserzählerstände werden im Dezember durch Selbstablesekarten angefordert.

Die Meldung des Zählerstandes ist auch möglich:
per Telefon: 04322 - 695 168
per Telefax: 04322 – 695 164
oder per Online-Formular