Eigentumswechsel
Zur Zahlung von Benutzungsgebühren verpflichtet ist der jeweilige Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks.
Bei einem Eigentumswechsel zum Beispiel durch Verkauf eines Grundstücks geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über. Dieser Eigentumswechsel muss dem WBV Rumohr mitgeteilt werden, damit die Endabrechnung für den bisherigen Eigentümer gefertigt werden kann. Gleichzeitig wird dann eine Vorauszahlung für den neuen Grundstückseigentümer festgesetzt.
Folgende Angaben sind dafür erforderlich:
- Grundstück – Gemeinde, Straße und Haus-Nr.
- Name und zukünftiger Wohnort des ehemaligen Eigentümers
- Name und Wohnort des neuen Eigentümers
- Anzahl der zukünftig auf dem Grundstück wohnenden Personen (zur Anpassung der Vorauszahlung)
- Zähler-Nummer, Zählerstand und Ablesedatum
Die Angaben können schriftlich, per Fax oder telefonisch dem WBV Rumohr mitgeteilt werden. Sie können sich natürlich auch des Onlineformulars bedienen.